Hinweis zum Jugendschutz


Wir nehmen den Jugendschutz sehr ernst. Daher dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nur in Begleitung einer Aufsichtsperson das Rock am Schilf besuchen. Die Aufsichtsperson muss dabei zu jedem Zeitpunkt mit dem Jugendlichen auf dem Gelände sein, d.h. geht die Aufsichtsperson nach Hause, geht auch der Jugendliche.

Können Eure Eltern nicht als Aufsichtsperson dabei sein, können diese auch einem anderen volljährigen Erwachsenen die Aufsichtspflicht übertragen. Nutzt dazu bitte unseren Vordruck, lasst ihn unterschreiben und bringt diesen mit gültigem Personalausweis mit zur Veranstaltung.

 

Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen mit Partypass und gültigem Personalausweis bis 0:00 Uhr auf’s Gelände.

 

Wir bitten um Euer Verständnis, dass wir diese Regeln ausnahmslos durchsetzen werden.

 

 

Vordruck: Übertragung der Aufsichtspflicht auf eine erziehungsberechtigte Person